AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro BC Baustoff Consult GmbH - Stand ab April 2014

 

I. Geltung

Die Leistungen und Angebote von BC Baustoff Consult GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die BC Baustoff Consult GmbH hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen seitens BC Baustoff Consult GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

II. Vertragsabschluss

Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist ein ordnungsgemäßer schriftlicher Auftrag des Kunden und/oder eine schriftliche Auftragsbestätigung von BC Baustoff Consult GmbH. Mündliche Aufträge sind ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Auch der Beginn der Leistungseinbringung durch die BC Baustoff Consult GmbH bewirkt den Vertragsabschluss.

 

III. Ausführungsfrist

Für die Ausführung der angebotenen Leistungen wird, mangels anderer Vereinbarung, mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung kein Ausführungszeitraum, vereinbart. Wurde ein Ausführungszeitraum vereinbart, so endet die Laufzeit mit der vollständigen Übergabe der Ergebnisse. Daraus, dass wir unsere Leistungen nicht fristgemäß erfüllen, kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten. Es sei denn, dass die Fristversäumnis auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. In diesem Falle der Fristversäumung ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag außerordentlich zu kündigen. Seine Vergütungspflicht beschränkt sich in diesen Fall auf den Teil der Leistungen, die bereits erbracht wurden.

 

IV. Kosten

Alle von BC Baustoff Consult GmbH genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Der Gebührenschuldner ist grundsätzlich der Antragsteller. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des gesonderten Angebotes an. Außer den Gebühren hat der Antragssteller die Nebenkosten für Materiallieferungen und Leistungen Dritter zu tragen, z.B. Transporte, etwaige Entsorgung, Sonderkosten, Versicherungen, Zölle. Als Nebenkosten gelten auch Anwendungen, die aus der besonderen Situation einer Untersuchung resultieren und über die normale Abnutzung der Geräte hinausgehen. Es bleibt der BC Baustoff Consult GmbH vorbehalten einen durch besondere Umstände gerechtfertigten Mehraufwand geltend zu machen. Für Eiluntersuchungen wird ein Zuschlag auf Zeit- und Prüfgebühren verrechnet, dieser kann bis zu 100% betragen. Die Verrechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Tarif bzw. nach Anbot und aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistung.

 

V. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind die Rechnungen BC Baustoff Consult GmbH binnen 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von BC Baustoff Consult GmbH als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BC Baustoff Consult GmbH berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 1% p.m. zu verrechnen. Bei größeren Untersuchungen können Abschlagrechnungen gelegt werden.

 

VI. Fremdleistungen

Sind im Zuge eines Auftrages Dienstleistungen erforderlich, die von der BC Baustoff Consult GmbH nicht durchgeführt werden, so können diese als Unterauftrag an andere Stellen weitergegeben werden. Die dafür anfallenden Kosten werden den Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei hat die BC Baustoff Consult GmbH das Recht, den dadurch entstandenen Aufwand der BC Baustoff Consult GmbH zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

VII. Vertragsrücktritt

Bei wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BC Baustoff Consult GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die BC Baustoff Consult GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von bis zu 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BC Baustoff Consult GmbH von allen weiteren Leistungspflichten entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird ein Auftrag widerrufen, eingeschränkt oder einvernehmlich abgebrochen, hat der Auftraggeber in jedem Fall die bisher entstandenen Kosten zu bezahlen. Im Falle des Verschuldens des Kunden steht es der BC Baustoff Consult GmbH frei, den darüber hinausgehenden Schaden zusätzlich geltend zu machen.

 

VIII. Gewährleistung und Haftung

Allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind binnen eines Jahres ab Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Erbringung der Leistung. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle von Gewährleistungsansprüchen geltend gemacht wird. Die Haftungssumme der BC Baustoff Consult GmbH ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweils einem allfälligen Schaden zugrunde liegenden Auftrages beschränkt. Eine direkte Inanspruchnahme von BC Baustoff Consult GmbH durch Dritte wird ausgeschlossen. Von BC Baustoff Consult GmbH erstellte Gutachten sind nur zur internen Verwendung und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Die Haftung von BC Baustoff Consult GmbH für Mangelfolgeschäden - mit Ausnahme bei Verbrauchergeschäften - ist ausgeschlossen. Der Kunde haftet für alle vom zu prüfenden Objekt ausgehenden Gefahren und Schäden und hält die BC Baustoff Consult GmbH von allen aus solchen Gefahren resultierenden Ansprüchen schad- und klaglos. Für schuldhaftes Handeln unseres Personals während einer Tätigkeit auf Baustellen und Einrichtungen des Auftraggebers haftet die BC Baustoff Consult GmbH im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung.

 

IX. Urheberrecht

Der BC Baustoff Consult GmbH verbleibt an ihren Leistungen neben dem Urheberrecht auch das unentgeltliche Nutzungs- und Verwertungsrecht. Durch die Bezahlung des Entgeltes erwirbt der Kunde nicht das Recht, die Leistungen ohne Einwilligung der BC Baustoff Consult GmbH zu anderen als zu den vereinbarten Zwecken zu verwenden oder Dritten die Verwendung zu ermöglichen. Die BC Baustoff Consult GmbH ist berechtigt, aus Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse und Ergebnisse zur Förderung der Forschung und im öffentlichen Interesse unentgeltlich zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich gegenteilige Vereinbarungen im Voraus getroffen wurden. Nimmt der Auftraggeber schutzfähige Ergebnisse in Anspruch, so übernimmt er die Verpflichtung nach dem Arbeitnehmerfindergesetz uns gegenüber.

 

X. Vertraulichkeit

Alle Informationen und Unterlagen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt.

 

XI. Prüfberichte

Prüf- und Überwachungsberichte sowie Pläne werden im Regelfall zweifach angefertigt. Im Falle einer Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Prüfberichte und/oder Gutachten darf der Inhalt nur wortgetreu und ohne Auslassung oder Zusatz wiedergegeben werden. Auszugsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung unter Berufung auf den Prüfbericht oder das Gutachten bedarf der Genehmigung durch die BC Baustoff Consult GmbH.

 

XII. Schriftform

Mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte, insbesondere über Prüfungs- und Überwachungsberichte sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

XIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen ist der ordentliche Standort der BC Baustoff Consult GmbH. Die Klage kann von der BC Baustoff Consult GmbH jedoch unbeschadet dieser Vereinbarung auch bei einem anderen Gericht eingebracht werden, wenn das Urteil des vereinbarten Gerichtes gegen den Beklagten im Einzelfall nicht vollstreckbar wäre. Diese Vereinbarung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

 

XIV. Versicherungsgutachten

Gutachten des Verfassers beruhen auf den im Rahmen der Befundaufnahme erhobenen Fakten, fallweise nachher durchgeführten Recherchen und bis zu ihrer Ausfertigung übermittelten Unterlagen. Daraus ist abzuleiten, dass ein anderer Informationsstand zu einer Abänderung eines Gutachtens führen kann. Für über die Aussage von Gutachten hinausgehende, damit in Verbindung stehende Folgerungen und Konsequenzen kann keine Haftung übernommen werden. In Gutachten geschätzte oder kalkulierte Kosten beruhen auf den Erfahrungswerten des Verfassers. Aufgrund der marktwirtschaftlichen Lage sind beträchtliche Abweichungen von den erhobenen Werten nie auszuschließen. Die Gutachten des Verfassers dienen den beauftragenden Versicherungen primär als Entscheidungsgrundlage für die Regulierung von Schadensfällen. Bei einer anderen Verwendung ist der Verfasser darüber zu verständigen. Kosten die im Zuge von weiteren Bearbeitungen und damit verbundenen Gerichtsauftritten anfallen, sind durch den Auftraggeber im tatsächlich angefallenen Ausmaß zu vergüten. Der Verfasser verpflichtet sich, Gutachten niemals anderen Personen als dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vom Ergebnis des Gutachtens abweichende Meinungen Anderer mögen dem Ersteller des Gutachtens mit entsprechender, fundierter Begründung und Bezug habenden Unterlagen übermittelt werden, sodass eine Überprüfung dieser Argumentation und Stellungnahme hierzu erfolgen kann. Textstellen in kursiver Schrift markieren Zitate aus Normen, Literatur etc. aber auch aus allgemeinen mit dem gegenständlichen Fall in Verbindung stehenden Schriftstücken.

 

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